Weitere Informationen zur den Tests finden Sie unter Allgemeine Informationen.
Zur Durchführung des eigentlichen Testes haben wir einen externen Dienstleister beauftragt. Hierzu müssen Sie vorher online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Hinweis:
Derzeit dauert die durchschnittliche Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson ca. 48 Stunden.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Montag 15.08.2022 geschlossen
Online Anmeldung (rund um die Uhr)
https://www.etermin.net/TestzentrumDeggendorf
Telefonische Anmeldung (Mo-Fr 8:00-17:00)
0991/3100-468
Es werden keine kostenpflichtigen Tests vorgenommen.
Es dürfen nur folgende Personen einen PCR-Test erhalten:
- Kontaktpersonen gem. § 2 TestV nachzuweisen durch einen Absonderungsbescheid des Gesundheitsamts, des behandelnden Arztes oder einer Einrichtung gem. § 3 Abs. 2 TestV
- Reiserückkehrer Virusvariantengebiet gem. § 2 Abs. 3 TestV, nur nach Feststellung durch den ÖGD, nachzuweisen durch E-Mail Gesundheitsamt Deggendorf, Abt. Reiserückkehrer
- Positiv getestete Personen gem. § 2 TestV, nachzuweisen durch den Absonderungsbescheid oder Nachweis eines positiven PCR- oder Schnelltests
- Vom Gesundheitsamt aufgeforderte Personen im Rahmen eines Ausbruchs gem. § 3 TestV nachzuweisen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamts
- Personen nach positiver Pooltestung im Schulsetting (Verdachtspersonen); nachzuweisen durch positives Testzertifikat
Verdachtspersonen sind nach Testvornahme für max. 5 Tage (einschließlich) oder alternativ bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne! (vgl. AV Isolation, Hinweisblatt) - Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen für behinderte Menschen nach § 4 Abs. 1 S. 2 TestV nachzuweisen durch eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, maximal 1 Monat alt
- Personen, die in ein(e) Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Pflegeheim oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung aufgenommen werden sollen, gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TestV; nachzuweisen durch aktuelle Bescheinigung der Einrichtung
(Die Terminvergabe erfolgt nicht durch das Landratsamt Deggendorf, sondern durch den mit der Testung beauftragten Dienstleister)
Zwingend zum Test mitzubringen sind:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Schülerpass)
- Gesundheitskarte (Krankenkasse)
- Am Testzentrum FFP2-Maskenpflicht!
- (Ab 11.10.2021) Nachweis für die kostenlose Testung.
Das Testzentrum finden Sie in Deggendorf Herrenstraße 18.
Anfahrt siehe HIER.
Kontakt Terminabsagen:
Tel.: 0991/3100-468
Email: corona-test@lra-deg.bayern.de